Montag, 20. Dezember 2010

Logbuch Pflicht

Angeregt durch den gewissenhaften "Copiloten" Thomas, der vorbildlich Logbuch geführt hat beim letzten Törn, habe ich mich noch mal nach den Pflichten erkundigt.
Tatsächlich besteht für die Sportschifffahrt die Pflicht zum Führen eines so genannten Schiffstagebuches, das der Führer an Bord haben muss in gebundener Form, ohne herausgerissen Seiten und "Radierungen" laut Dokument hier . Auch nach internationalem Recht (SOLAS) müssen darin Aufzeichnungen ausführlich geführt werden, die für sichere Schiffsführung von Bedeutung sind und ein vollständiges Bild der Reise wiedergeben. Dazu gehört auch die Eintragung des geplanten Tagesziels vor dem Ablegen. Also, ich gelobe Besserung, habe ein gebundenes Buch bestellt auch wenn sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau usw an anderer Stelle wie so oft schon widerspricht im "Leitfaden für Wassersportler" : Das Führen eines Schiffstagebuches kann von der Wasserschutzpolizei überprüft werden. Auf Sportbooten müssen keine vorgedruckten Bücher verwendet werden. Es ist auch nicht erforderlich, für die Eintragungen bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Der beste Maßstab für die In­terpretation der Tagebuchführungspflicht ist das vernünf­tige Urteil eines verantwortlichen Verkehrsteilnehmers, der die seemännischen Sorgfaltspflichten einhält. Der Eigentümer und der an Bord Verantwortliche müssen also selbst entscheiden, wie sie die erforderlichen Eintragungen vor­nehmen.
Das Nichtführen (eines Logbuches wie die Skipper sagen) gilt als Ordnungswidrigkeit.